Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
28.04.2025
Sonstiges
28.04.2025
Sonstiges
28.04.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
28.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
18.03.2025
Sonstiges
27.05.2022
Entscheidungen im Verfahren
04.05.2022
Sonstiges
12.04.2022
Sonstiges
14.03.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
20.01.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
11.01.2021
Sicherungsmaßnahmen
23.12.2020
Sicherungsmaßnahmen
05.09.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
10.01.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
19.01.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
07.11.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 24.10.2014 bis zum 31.12.2014
26.10.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
24.10.2014
Neueintragungen